Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter-René Gülpen
Fachanwalt für Strafrecht
StrafverteidigeR
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Strafverteidigung
____________________________________________________ Ein Verteidiger, der seine Aufgaben ernst nimmt, darf nicht den Konflikt scheuen, der Strafjustiz die Grenzen ihrer eigenen Gerechtigkeit aufzuzeigen. Das Strafrecht ist mit eines der stärksten Machtmittel des Staates. Wohl in keinem anderen Rechtsbereich sieht sich der Einzelne in einem solchen Maße einer übermächtigen Staatsgewalt wie im Strafrecht gegenüber, zu dessen Durchset-zung nicht nur in die Grundrechte eingegriffen werden kann, sondern dessen vielfältige Maßnahmen und Sanktionen ihn über dies schwer und nachhaltig treffen können. Ob nun Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug, Berufsverbot oder Freiheitsstrafe - allzu oft ist die berufliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenz bedroht. Das Ergebnis und die Folgen eines Strafverfahrens bestimmen dabei nicht selten und insbesondere im Falle einer Inhaftierung die bisherige Lebensführung und die weitere Lebensplanung oder auch die lebenslange Zukunft. Es geht also um viel - und manchmal sogar um alles. • Strafverteidigung als Prinzip Eine effektive Strafverteidigung, die den Schutz und die Wahrung der Rechte und Interessen des Betroffenen als ihre Aufgabe begreift, stellt hierzu mit dem Ziel, auf das Strafverfahren Einfluß zu nehmen und dessen Folgen zu vermeiden oder abzu-mildern, das - oftmals einzige - Gegen- und Gleichgewicht dar. Es entspricht dabei von je her unserer Überzeugung und unserem Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien, daß jeder Beschuldigter einen Anspruch auf ein faires Verfahren hat. Ob unschuldig oder zu Recht beschuldigt - dem Strafverfahren ist zu eigen, daß es zurückliegende Ereignisse und Sachverhalte zum Gegenstand hat. Auch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen kann die Vergangenheit nicht ändern, sondern nur an deren juristischen Aufarbeitung mitwirken. Im Rahmen der Strafverteidigung kann sie aber maßgeblich auf den Verlauf und das Ergebnis des Straf- oder Ermittlungsverfahrens und damit zugleich auf die Zukunft der Beschuldigten und der Angeklagten Einfluß nehmen, indem sie deren Rechte und Interessen mit den Mitteln der Strafprozeßordnung schützt und durchsetzt. Eine moderne Strafverteidigung versteht sich nach hiesiger Ansicht als umfassende Dienstleistung, bei der nicht nur ein aktives Eintreten für die strafprozessualen Rechte der Mandanten im Mittelpunkt steht sondern häufig auch vielfältige wirtschaftliche und soziale Probleme im Zuge eines Strafverfahrens auftreten können, die ebenfalls einer Lösung bedürfen. Ein solches Verständnis bedeutet dabei auch, nicht erst tätig zu werden, wenn Strafverfolgungsbehörden bereits begonnen haben, förmlich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Verteidigung unserer Mandanten umfasst alle Abschnitte eines strafrechtlichen Verfahrens, angefangen von Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaften über gerichtliche Hauptverhandlungen bis zu Revisionsverfahren vor den Oberlandes-gerichten und dem Bundesgerichtshof. • Strafverteidigung ist Vertrauenssache Die Ungewißheit über den Ausgang eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens kann bei einem Beschuldigten starke Ängste auslösen. Fragen zur möglichen Bestrafung, zu etwaigen beruflichen Konsequenzen oder auch nur allein der Ablauf einer Gerichts-verhandlung können durchaus zu der einen oder anderen schlaflosen Nacht führen. Falsche Versprechungen oder schlimme Schauermärchen überlassen wir anderen. Mandanten erhalten von uns vorurteilsfreie Informationen und realistische Einschätzungen der Möglichkeiten effektiver Verteidigung und des im Verfahren zu erwarten-den Ergebnisses. Vorrangiges Ziel ist es dabei stets, das Ermittlungsverfahren ohne eine Hauptverhandlung zu beenden. In Fällen, in denen eine Gerichtsverhandlung auf-grund gesetzlicher Bestimmungen nicht zu vermeiden ist, können sich unsere Mandanten sicher sein, stets eine starke Verteidigung an ihrer Seite zu haben, welche die in ihrem Interesse stehenden Rechte wahrzunehmen und die prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen weiß. Neben der fachlichen, durch eine spezialisierte Ausbildung sowie langjährige Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung getragenen Qualifikation legt die Anwaltskanzlei Dr. Gülpen besonderen Wert darauf, daß ihre Mandantschaft unter den oftmals als belastend und besonders im Falle einer Inhaftierung als einschneidend empfundenen Umständen eines Strafverfahrens jederzeit das Gefühl hat, sich voll und ganz auf den Rechtsanwalt ihres Vertrauens verlassen zu können. Die beste Strafverteidigung, aber auch die beste Nebenklagevertretung kann jedoch nur dann zum Erfolg führen, wenn das notwendige Vertrauen vorhanden ist. Zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsbeistand muß dabei ein echtes Vertrauensverhältnis bestehen, welches insbesondere die offene Kommunikation der Sach- und Rechtslage in jedem Stadium des Verfahrens ermöglicht. Denn nur auf diese Weise können auch unangenehme Wahrheiten offen ausgesprochen, Krisensituationen analysiert, Argumente kritisch geprüft und sowohl Chancen als auch Risiken sachlich diskutiert und die Positionen des Mandanten optimal vertreten sowie die nötigen juristischen Schritte eingeleitet und kommuniziert werden. • Strafverteidigung in Person Professionelle Strafverteidigung eignet sich eher nicht für Anfänger oder Gelegen-heitsarbeiter, weshalb sich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen zugleich als Fach-anwaltskanzlei für Strafrecht langjährig auf dem Gebiet der Strafverteidigung spezialisiert hat. Effektive Strafverteidigung ist darüber hinaus auch Einstellungssache, die eine konzentrierte und sachliche, gleichwohl sensible Sichtweise und ein hohes Maß an Ver-antwortung beansprucht. Sie erfordert dabei nicht nur Empathie und Souveränität, sondern auch Entschlossenheit, Fingerspitzengefühl, taktisches Vorgehen und strategische Weitsicht sowie Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen. Die Verteidigungsstrategien und -konzepte der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen entsprechen dabei ihrem Selbstverständnis: sie sind klar und wahr. Unabhängig, unerschrocken und ohne Zweifel für den Angeklagten - denn Strafverteidigung hat es weder zur Aufgabe oder zum Ziel, dem Gericht, den Verfahrensbeteiligten oder der Öffentlichkeit und den Medien zu gefallen, noch die Person des Strafverteidigers in den Vordergrund zu stellen. Nur der Mandant und dessen Fall stehen bedingungslos im Mittelpunkt, sodaß mitunter auch das konsequente Ausschöpfen der prozessualen Rechte und Rechtsmittel geboten sein kann, wenn Fehlentscheidungen des Gerichts drohen. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten eine zielgerichtete und realistische Verteidigungsstrategie: von kompromißbereit und verbindlich bis hart und kämpferisch, aber stets konsequent mit dem Ziel, ein unter den jeweiligen Gegebenheiten optimales Ergebnis für den Mandanten zu erzielen. Der persönliche Einsatz sowie der Zeitaufwand und das Engagement unterscheiden dabei nicht zwischen Pflichtverteidi-gung und dem Wahlmandat. • Notruf in dringenden Eilfällen Ebenso wenig wie sich Strafverfolgungsbehörden an Öffnungszeiten orientieren, ist die Strafverteidigung für die Kanzlei Dr. Gülpen an Bürozeiten gebunden. In Fällen von Durchsuchung, Verhaftung und Festnahme sowie in dringenden Eilfällen oder unaufschiebbaren strafrechtlichen Notfällen ist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen daher unter der Mobilfunknummer 0173/8674991 in der Regel 24 Stunden täglich, auch an Wochenenden, erreichbar. |
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