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Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter-René Gülpen
Fachanwalt für Strafrecht 
StrafverteidigeR

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Strafverteidigung
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               Ein Verteidiger, der seine Aufgaben ernst nimmt, darf nicht den Konflikt
               scheuen, der Strafjustiz die Grenzen ihrer eigenen Gerechtigkeit aufzuzeigen.

 
Das Strafrecht ist mit eines der stärksten Macht­mittel des Staates.
Wohl in keinem anderen Rechts­be­reich sieht sich der Einzelne in einem solchen Maße einer über­mäch­tigen Staats­ge­walt wie im Strafrecht gegen­über, zu dessen Durchset-zung nicht nur in die Grundrechte eingegriffen werden kann, sondern dessen viel­fäl­tige Maßnahmen und Sank­tionen ihn über dies schwer und nach­haltig treffen können.
Ob nun Geld­strafe, Fahr­er­laub­nis­ent­zug, Be­rufs­ver­bot oder Frei­heits­strafe - allzu oft ist die beruf­liche, wirt­schaft­liche und gesell­schaft­liche Existenz bedroht.
Das Ergebnis und die Folgen eines Straf­ver­fah­rens bestimmen dabei nicht selten und ins­be­son­dere im Falle einer Inhaf­tie­rung die bis­herige Lebens­füh­rung und die weitere Lebens­pla­nung oder auch die lebens­lange Zukunft.
Es geht also um viel - und manchmal sogar um alles
.


•   Strafverteidigung als Prinzip

Eine effektive Straf­ver­teidi­gung, die den Schutz und die Wahrung der Rechte und Interessen des Betrof­fenen als ihre Aufgabe begreift, stellt hierzu mit dem Ziel, auf das Straf­ver­fahren Ein­fluß zu nehmen und dessen Folgen zu ver­meiden oder abzu-mildern, das - oftmals einzige - Gegen- und Gleich­ge­wicht dar. Es entspricht dabei von je her unserer Über­zeu­gung und unserem Ver­ständnis rechts­staat­licher Prinzipien, daß jeder Beschul­digter einen An­spruch auf ein faires Ver­fahren hat.
 
Ob unschuldig oder zu Recht beschuldigt - dem Straf­ver­fahren ist zu eigen, daß es zurück­liegende Ereig­nisse und Sach­ver­halte zum Gegen­stand hat. Auch die Rechts­anwalts­kanzlei Dr. Gülpen kann die Ver­gan­gen­heit nicht ändern, sondern nur an deren juris­tischen Auf­arbei­tung mit­wirken. Im Rahmen der Straf­ver­tei­di­gung kann sie aber maß­geb­lich auf den Ver­lauf und das Ergeb­nis des Straf- oder Ermitt­lungs­ver­fah­rens und damit zugleich auf die Zukunft der Beschul­digten und der Ange­klagten Ein­fluß nehmen, indem sie deren Rechte und Inter­essen mit den Mitteln der Straf­pro­zeß­ord­nung schützt und durch­setzt.
 
Eine moderne Straf­ver­tei­di­gung ver­steht sich nach hiesiger An­sicht als um­fassende Dienst­leis­tung, bei der nicht nur ein aktives Ein­treten für die straf­pro­zes­sualen Rechte der Mandanten im Mittel­punkt steht sondern häufig auch viel­fältige wirtschaft­liche und soziale Pro­bleme im Zuge eines Straf­ver­fah­rens auf­treten können, die ebenfalls einer Lösung be­dürfen. Ein solches Ver­ständ­nis be­deutet dabei auch, nicht erst tätig zu werden, wenn Straf­ver­fol­gungs­be­hörden bereits begonnen haben, förm­lich ein Er­mitt­lungs­ver­fahren ein­zu­lei­ten.

Die Verteidigung unserer Mandanten umfasst alle Abschnitte eines strafrechtlichen Verfahrens, angefangen von Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaften über gerichtliche Hauptverhandlungen bis zu Revisionsverfahren vor den Oberlandes-gerichten und dem Bundesgerichtshof.


•   Strafverteidigung ist Vertrauenssache
 

Die Unge­wiß­heit über den Aus­gang eines Straf- oder Ermitt­lungs­ver­fah­rens kann bei einem Be­schul­digten starke Ängste auslösen. Fragen zur mög­lichen Be­stra­fung, zu etwaigen beruf­lichen Kon­se­quen­zen oder auch nur allein der Ab­lauf einer Gerichts-ver­hand­lung können durch­aus zu der einen oder anderen schlaf­losen Nacht führen.
 
Falsche Versprechungen oder schlimme Schauer­märchen über­lassen wir anderen.
Mandanten erhalten von uns vor­ur­teils­freie Infor­ma­tionen und realis­tische Ein­schät­zungen der Mög­lich­keiten effek­tiver Ver­tei­di­gung und des im Ver­fahren zu erwar­ten-den Ergeb­nisses. Vorrangiges Ziel ist es dabei stets, das Ermitt­lungs­ver­fahren ohne eine Haupt­ver­hand­lung zu be­enden. In Fällen, in denen eine Gerichts­verhandlung auf-grund ge­setz­licher Bestim­mungen nicht zu ver­meiden ist, können sich unsere Man­danten sicher sein, stets eine starke Ver­teidi­gung an ihrer Seite zu haben, welche die in ihrem Inter­esse stehenden Rechte wahr­zu­nehmen und die pro­zes­sualen Mög­lich­keiten aus­zu­schöpfen weiß.

Neben der fach­lichen, durch eine spezialisierte Ausbildung sowie lang­jährige Erfah­rung und konti­nuierliche Fort­bil­dung getra­genen Quali­fi­ka­tion legt die Anwaltskanzlei Dr. Gülpen beson­deren Wert darauf, daß ihre Mandant­schaft unter den oftmals als be­las­tend und besonders im Falle einer Inhaf­tie­rung als ein­schnei­dend empfun­denen Um­ständen eines Straf­ver­fah­rens jeder­zeit das Ge­fühl hat, sich voll und ganz auf den Rechts­an­walt ihres Ver­trauens ver­lassen zu können.
 
Die beste Straf­ver­teidi­gung, aber auch die beste Neben­klage­ver­tre­tung kann jedoch nur dann zum Erfolg führen, wenn das not­wen­dige Ver­trauen vor­handen ist.
Zwischen Ihnen und Ihrem Rechts­bei­stand muß dabei ein echtes Ver­trauens­verhält­nis bestehen, welches ins­be­son­dere die offene Kom­mu­ni­ka­tion der Sach- und Rechts­lage in jedem Stadium des Ver­fah­rens ermöglicht. Denn nur auf diese Weise können auch unan­ge­nehme Wahr­heiten offen aus­ge­sprochen, Krisen­si­tua­tionen analy­siert, Argu­mente kritisch geprüft und sowohl Chancen als auch Risiken sach­lich dis­ku­tiert und die Posi­tionen des Man­danten optimal ver­treten sowie die nöti­gen juris­tischen Schritte ein­ge­leitet und kom­mu­ni­ziert werden.

 
•   Strafverteidigung in Person
 

Professionelle Strafverteidigung eignet sich eher nicht für Anfänger oder Gele­gen-heits­ar­beiter, weshalb sich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen zugleich als Fach-anwaltskanzlei für Straf­recht lang­jährig auf dem Gebiet der Straf­ver­tei­di­gung spezia­li­siert hat.

Effektive Straf­ver­tei­di­gung ist darüber hinaus auch Ein­stel­lungs­sache, die eine kon­zentrierte und sach­liche, gleich­wohl sensible Sicht­weise und ein hohes Maß an Ver-ant­wor­tung bean­sprucht. Sie erfor­dert dabei nicht nur Empathie und Souveränität,  sondern auch Entschlossenheit, Finger­spit­zen­gefühl, taktisches Vorgehen und strate­gische Weit­sicht sowie Ver­hand­lungs­ge­schick und Durch­set­zungs­ver­mögen.
 
Die Vertei­di­gungs­stra­tegien und -konzepte der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen ent­sprechen dabei ihrem Selbst­ver­ständnis: sie sind klar und wahr.
Unabhängig, unerschrocken und ohne Zweifel für den Angeklagten - denn Straf­ver­tei­di­gung hat es weder zur Aufgabe oder zum Ziel, dem Gericht, den Ver­fah­rens­be­tei­ligten oder der Öffent­lich­keit und den Medien zu gefallen, noch die Person des Straf­ver­tei­di­gers in den Vor­der­grund zu stellen. Nur der Man­dant und dessen Fall stehen bedin­gungs­los im Mittel­punkt, sodaß mitunter auch das kon­sequente Aus­schöpfen der pro­zes­sualen Rechte und Rechts­mittel geboten sein kann, wenn Fehl­ent­schei­dun­gen des Gerichts drohen.
 
Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten eine ziel­ge­richtete und realistische Verteidi­gungs­stra­tegie: von kom­pro­miß­bereit und ver­bind­lich bis hart und kämpfe­risch, aber stets konsequent mit dem Ziel, ein unter den jeweiligen Gegeben­heiten opti­males Ergebnis für den Mandanten zu erzielen. Der persön­liche Ein­satz sowie der Zeit­auf­wand und das Engage­ment unter­schei­den dabei nicht zwischen Pflichtverteidi-gung und dem Wahl­mandat.

 
•   Notruf in dringenden Eilfällen
 

Ebenso wenig wie sich Straf­ver­fol­gungs­behörden an Öff­nungs­zeiten orien­tieren, ist die Straf­ver­teidi­gung für die Kanzlei Dr. Gülpen an Büro­zeiten ge­bunden. In Fällen von Durch­suchung, Ver­haf­tung und Fest­nahme sowie in dringenden Eil­fällen oder un­auf­schieb­baren straf­recht­lichen Not­fällen ist die Rechtsanwalts­kanzlei Dr. Gülpen daher unter der Mobil­funk­nummer 0173/8674991 in der Regel 24 Stunden täglich, auch an Wochen­enden, erreichbar.

Troisdorf

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. jur. Peter-René Gülpen
Fachanwalt für Strafrecht

Kanzlei Troisdorf
Kirchstraße 11 
53840 Troisdorf
Tel.: 02241 / 973 978 - 0
Fax: 02241 / 973 978 - 1

Kanzlei Windeck
Eisenbergstraße 17 
51570 Windeck
Tel.:  02292 / 928 988 - 0
Fax:  02292 / 928 988 - 1

24-Stunden-Notfall-Telefon
Mobil: 0173 / 86 74 991

Email: 
ra-guelpen@t-online.de 

Bürozeiten und Termine
Montags bis Freitags
09.00 - 13.00 Uhr sowie
14.00 - 18.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung



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bei Festnahme, Durchsuchung und Verhaftung sowie Not- und Eilfällen

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