Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter-René Gülpen
Fachanwalt für Strafrecht
StrafverteidigeR
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Verkehrsordnungswidrigkeiten
________________________________________________ Während das Strafrecht und das Strafverfahren im Wesentlichen Taten erfasst, die allgemein als "kriminell" empfunden werden, befasst sich das Recht der Ordnungswidrigkeiten mit Verstößen gegen die durch Verwaltungsvorschriften geschaffene öffentliche Ordnung. Ordnungswidrigkeiten, die vom historischen Gesetzgeber als "Übertretungen" bezeichnet wurden, beschreiben insoweit kein "kleines Strafrecht", sondern letztlich einen sanktionsbewehrten Verstoß gegen Verwaltungsrecht. Der im Strafverfahren als Angeklagter bezeichnete Straftäter heißt daher im Ordnungswidrigkeitenverfahren wertneutral Betroffener und erhält bei Verstößen auch keine Strafe, sondern als Ahndung eine Buße, in der Regel eine Geldbuße. Ordnungswidrigkeitstatbestände finden sich nahezu in allen rechtlich normierten Lebensbereichen, bspw. im Lebensmittelrecht, im Baurecht, im Umweltrecht, im Waffenrecht, Sozialrecht, Versammlungsrecht, Steuerrecht, Gaststätten- und Gewerberecht sowie in zahlreichen berufsrechtlichen Regelungen. Eine abschließende Aufzählung ist wegen der Vielzahl letztlich unmöglich. Den zahlenmäßig größten Schwerpunkt stellen jedoch Verkehrsordnungswidrigkeiten dar, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen verteidigt insbesondere Betroffene, denen die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Bei einer Verkehrs-ordnungswidrigkeit wird dem Betroffenen ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach dem jeweils maßgeblichen Bußgeldkatalog auferlegt. Weiterhin droht die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister. Ferner kann ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden. Typische bzw. häufige Ordnungswidrigkeiten stellen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands-, Vorfahrt-, Halte- oder Rotlichtver-stöße oder die Benutzung eines Mobiltelephons durch den Fahrzeugführer dar. Für Berufskraftfahrer und Omnibus- sowie Reisebusfahrer ist aber nicht nur das allgemeine Straßenverkehrsrecht relevant. Von besonderer Bedeutung sind hier zusätzlich in Betracht kommende Verstöße z.B. gegen das Fahrpersonalrecht und gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten ebenso wie Überladung, mangelnde Ladungssicherheit sowie Zuwiderhandlungen gegen das Güterkraftverkehrsrecht und Gefahrgutrecht. Rechtsanwalt Dr. Gülpen verteidigt als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht erfahren und kompetent im Verkehrsstrafrecht und in Ordnungswidrigkeitenverfahren. |
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