Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter-René Gülpen
Fachanwalt für Strafrecht
StrafverteidigeR
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Strafverteidigung
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s Strafrecht ist mit eines der stärksten Machtmittel des Staates. Wohl in keinem anderen Rechtsbereich sieht sich der Einzelne in einem solchen Maße einer übermächtigen Staatsgewalt wie im Strafrecht gegenüber, zu dessen Durchsetzung nicht nur in die Grundrechte eingegriffen werden kann, sondern dessen vielfältige Maßnahmen und Sanktionen ihn über dies schwer und nachhaltig treffen können.
Ob nun Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug, Berufsverbot oder Freiheitsstrafe - nur allzu oft ist die berufliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenz bedroht. Das Ergebnis und die Folgen eines Strafverfahrens bestimmen dabei nicht selten und insbesondere im Falle einer Inhaftierung die bisherige Lebensführung und die weitere Lebensplanung oder auch die lebenslange Zukunft. Es geht also um viel - und manchmal sogar um alles. • Strafverteidigung als Prinzip Eine effektive Strafverteidigung, die den Schutz und die Wahrung der Rechte und Interessen des Betroffenen als ihre Aufgabe begreift, stellt hierzu mit dem Ziel, auf das Strafverfahren Einfluß zu nehmen und dessen Folgen zu vermeiden oder abzumildern, das - oftmals einzige - Gegen- und Gleichgewicht dar. Es entspricht dabei von jeher unserer Überzeugung und unserem Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien, daß jeder Beschuldigter einen Anspruch auf ein faires Verfahren hat. Ob unschuldig oder zu Recht beschuldigt - dem Strafverfahren ist zu eigen, daß es zurückliegende Ereignisse und Sachverhalte zum Gegenstand hat. Auch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen kann die Vergangenheit nicht ändern, sondern nur an deren juristischen Aufarbeitung mitwirken. Im Rahmen der Strafverteidigung kann sie aber maßgeblich auf den Verlauf und das Ergebnis des Straf- oder Ermittlungsverfahrens und damit zugleich auf die Zukunft der Beschuldigten und der Angeklagten Einfluß nehmen, indem sie deren Rechte und Interessen mit den Mitteln der Strafprozeßordnung schützt und durchsetzt. Eine moderne Strafverteidigung versteht sich nach hiesiger Ansicht als umfassende Dienstleistung, bei der nicht nur ein aktives Eintreten für die strafprozessualen Rechte der Mandanten im Mittelpunkt steht sondern häufig auch vielfältige wirtschaftliche und soziale Probleme im Zuge eines Strafverfahrens auftreten können, die ebenfalls einer Lösung bedürfen. Ein solches Verständnis bedeutet dabei auch, nicht erst tätig zu werden, wenn Strafverfolgungsbehörden bereits begonnen haben, förmlich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Verteidigung unserer Mandanten/innen umfasst dabei alle Abschnitte eines strafrechtlichen Verfahrens, angefangen von den Ermittlungen durch Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften über gerichtliche Hauptverhandlungen bei den Amts- und Landgerichten bis hin zu den Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. • Strafverteidigung ist Vertrauenssache Die Ungewißheit über den Ausgang eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens kann bei einem Beschuldigten starke Ängste auslösen. Fragen zur möglichen Bestrafung, zu etwaigen beruflichen Konsequenzen oder auch nur allein schon der Ablauf einer Gerichtsverhandlung können durchaus zu der einen oder anderen schlaflosen Nacht führen. Falsche Versprechungen oder schlimme Schauermärchen überlassen wir anderen. Mandanten erhalten von uns vorurteilsfreie Informationen und realistische Einschätzungen der Möglichkeiten effektiver Verteidigung und der im Verfahren zu erwartenden Ergebnisse. Vorrangiges Ziel ist es dabei stets, das Ermittlungsverfahren ohne eine Hauptverhandlung zu beenden. In Fällen, in denen eine Gerichtsverhandlung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht zu vermeiden ist, können sich unsere Mandanten sicher sein, stets eine starke Verteidigung an ihrer Seite zu haben, welche die in ihrem Interesse stehenden Rechte wahrzunehmen und die prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen weiß. Neben der fachlichen, durch eine spezialisierte Ausbildung sowie langjährige Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung getragenen Qualifikation legt die Anwaltskanzlei Dr. Gülpen besonderen Wert darauf, daß ihre Mandantschaft unter den oftmals als belastend und besonders im Falle einer Inhaftierung als einschneidend empfundenen Umständen eines Strafverfahrens jederzeit das Gefühl hat, sich voll und ganz auf den Rechtsanwalt ihres Vertrauens verlassen zu können. Die beste Strafverteidigung, aber auch die beste Nebenklagevertretung kann jedoch nur dann zum Erfolg führen, wenn das notwendige Vertrauen vorhanden ist. Zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsbeistand muß dabei ein echtes Vertrauensverhältnis bestehen, welches insbesondere die offene Kommunikation der Sach- und Rechtslage in jedem Stadium des Verfahrens ermöglicht. Denn nur auf diese Weise können auch unangenehme Wahrheiten offen ausgesprochen, Krisensituationen analysiert, Argumente kritisch geprüft und sowohl Chancen als auch Risiken sachlich diskutiert und die Positionen des Mandanten optimal vertreten sowie die nötigen juristischen Schritte eingeleitet und kommuniziert werden. • Strafverteidigung in Person Professionelle Strafverteidigung eignet sich eher nicht für Anfänger oder Gelegenheitsarbeiter, weshalb sich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen zugleich als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht langjährig auf dem Gebiet der Strafverteidigung spezialisiert hat. Effektive Strafverteidigung ist darüber hinaus auch Einstellungssache, die eine konzentrierte und sachliche, gleichwohl sensible Sichtweise und ein hohes Maß an Verantwortung beansprucht. Sie erfordert dabei nicht nur Empathie und Souveränität, sondern auch Entschlossenheit, Fingerspitzengefühl, taktisches Vorgehen und strategische Weitsicht sowie Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen. Die Verteidigungsstrategien und -konzepte der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen entsprechen dabei ihrem Selbstverständnis: sie sind klar und wahr. Unabhängig, unerschrocken und ohne Zweifel für den Angeklagten - denn Strafverteidigung hat es weder zur Aufgabe oder zum Ziel, dem Gericht, den Verfahrensbeteiligten oder der Öffentlichkeit und den Medien zu gefallen, noch die Person des Strafverteidigers in den Vordergrund zu stellen. Nur der Mandant und dessen Fall stehen bedingungslos im Mittelpunkt, sodaß mitunter auch das konsequente Ausschöpfen der prozessualen Rechte und Rechtsmittel geboten sein kann, wenn Fehlentscheidungen des Gerichts drohen. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten eine zielgerichtete und realistische Verteidigungsstrategie: von kompromißbereit und verbindlich bis hart und kämpferisch, aber stets konsequent mit dem Ziel, ein unter den jeweiligen Gegebenheiten optimales Ergebnis für den Mandanten zu erzielen. Der persönliche Einsatz sowie der Zeitaufwand und das Engagement unterscheiden dabei nicht zwischen Pflichtverteidigung und dem Wahlmandat. • Erste Hilfe: Schweigen! Sie haben als Beschuldigter ein umfassendes Schweigerecht. Es bezieht sich sowohl auf den Tatvorwurf, als auch auf Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Von Ihrem Schweigerecht sollten Sie stets und umfassend Gebrauch machen, bis Sie Gelegenheit hatten, sich mit einem Verteidiger über das zweckmäßige Verteidigungsverhalten zu besprechen. Weisen Sie die Vernehmungsbeamten frühzeitig darauf hin, daß Sie die Konsultation eines Verteidigers/einer Verteidigerin wünschen. Über dieses Recht sind Sie durch die Vernehmungsbeamten vor Beginn einer jeden Vernehmung ausdrücklich zu belehren. Machen Sie bis zum Eintreffen Ihres Verteidigers keine Angaben. Hüten Sie sich stets davor, mit Polizeibeamten außerhalb einer protokollierten Vernehmung irgendwelche Gespräche zur Sache zu führen. Lassen Sie sich auch nicht in aushorchende Unterhaltungen, bspw. auf dem Rücksitz eines Polizeifahrzeuges oder in der vermeintlich wohlwollenden Rauchpause geführt, verwickeln. Der Inhalt dieses lockeren "Schwätzchens" findet in Form von Gesprächsvermerken ganz sicher seinen Eingang in die Ermittlungsakten, unterliegt damit einer späteren Beweiswürdigung und findet zu Ihrer späteren Überraschung als sog. Spontangeständnis zu Ihren Lasten eine unangenehme Berücksichtigung, obwohl Sie die eine oder andere Äußerung vielleicht ganz anders verstanden wissen wollten. Aus langjähriger Strafverteidigungspraxis kann nur immer wieder betont werden: Schweigen ist Gold ! Insbesondere bei schweren Straftaten ist bei einer sog. ungeschützten Einlassung jedes Wort zuviel! Ob Sie eine Aussage machen oder nicht - der Haftbefehlsantrag ist ohnehin schon in der Welt. Frühe Aussagen ohne Verteidigerkonsultation sind von jeher stets ein Kernstück und die Trumpfkarten der polizeilichen Ermittlungen. Die Objektivität der grundsätzlich an einer schnellen und reibungslosen Bestrafung eines Beschuldigten/Angeklagten interessierten Strafverfolgungsbehören sowie das Dokumentationsinteresse eines Polizeibeamten weicht oftmals erheblich vom Erkenntnisinteresse der Verfahrensbeteiligten eines Strafprozesses ab. Mit anderen Worten: Sie machen unnötig frühe Angaben, bei denen Sie später erst in Erstaunen und schließlich in Bestürzung versetzt werden, wenn Sie erkennen, was man alles in Ihre Äußerungen hinein interpretiert hat und wie subjektive Meinungen, Wertungen, Würdigungen sowie Vermutungen und Schlussfolgerungen von Ermittlungsbeamten zu unumstößlichen Tatsachen und Beweisen werden. Lassen Sie sich daher auch auf keine Diskussionen zum Schweigerecht oder dessen Bewertung ein. Fangen Sie nicht an, nur ein bißchen zu reden und zu meinen, dann halt eben später hinterher zu schweigen. Aus der Nummer kommen Sie nicht mehr heraus, weshalb schon in der Antike die Regel galt: "nemo tenetur se ipsum accusare" (frei: niemand muß sich selbst belasten). Eher beschreibt das Schweigen bisweilen schon die Urform der Verteidigung. Ein Schweigen gilt dabei weder als dubios oder verdächtig und anrüchig, noch wirkt es mißverständlich oder ratlos. Schon Jesus hat im Verhör von Pilatus geschwiegen (Joh 19,9). Schweigen Sie, entziehen Sie damit sämtlichen Interpretations- und Manipulationsversuchen von Anfang an jegliche Grundlagen. Beherzigen Sie lieber diese Regel - und gehen Sie erstmal davon aus, daß der Grundsatz "in dubio pro reo" eher eine juristische Fiktion ist - das verhindert späteren Katzenjammer. • Notruf in dringenden Eilfällen Ebenso wenig wie sich Strafverfolgungsbehörden an Öffnungszeiten orientieren, ist die Strafverteidigung für die Kanzlei Dr. Gülpen an Bürozeiten gebunden. In Fällen von Durchsuchung, Verhaftung und Festnahme sowie in dringenden Eilfällen oder unaufschiebbaren strafrechtlichen Notfällen ist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen daher unter der Mobilfunknummer 0173/8674991 in der Regel 24 Stunden täglich, auch an Wochenenden, erreichbar. |
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