Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter-René Gülpen
Fachanwalt für Strafrecht
StrafverteidigeR
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Arzt- | Medizinstrafrecht
________________________________________________ Strafverfahren im Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts sind längst keine Seltenheit mehr. Neben den aufgrund des berufsspezifischen Risikos typischen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, Apotheker sowie Pflegekräfte und Angehörige sonstiger Heilberufe und der Rettungsdienste wegen des Vorwurfs der unterlassenen Hilfeleistung, der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung insbesondere auf Grund eines behaupteten Behandlungsfehlers haben die Verfahren zugenommen, welche verstärkt die Zahlungen und Leistungen im Gesundheitswesen in den Blick nehmen. Neben dem "klassischen" Abrechnungs- und Leistungsbetrug sind seit dem Jahr 2016 durch das "Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen" mit den hierzu geschaffenen Tatbeständen der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) vormals bestehende Strafbarkeitslücken endgültig geschlossen worden. Auch sind Vorwürfe der Untreue i. S. d. § 266 StGB zu bedenken, nachdem der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 2016 die Ansicht vertritt, daß einem Vertragsarzt/Vertragszahnarzt gegenüber Krankenkassen eine Vermögensbetreuungspflicht obliegt, die ihm gebietet, Heilmittel nicht ohne jegliche medizinische Indikation in der Kenntnis zu verordnen, dass die verordneten Leistungen nicht erbracht, aber gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden sollen. Die wesentlichen Tatbestände lassen sich - nicht abschließend - wie folgt aufzählen:
Straf- und Ermittlungsverfahren gegen medizinische Berufsträger führen nicht selten zu nachhaltigen Reputationsschäden oder haben mitunter existenzielle Folgen. Nicht nur allein die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern vor allem die Durchsuchung der Wohn- und Praxisräume sind dabei oftmals die ersten Maßnahmen, mit denen die hiervon betroffenen niedergelassenen Ärzte und Krankenhausärzte die Information erhalten, daß gegen sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Einen bleibenden Eindruck hinterlassen solche Maßnahmen dabei nicht nur bei den Patienten im gut besuchten Wartezimmer der Praxis sondern auch in den weiteren Betriebsabläufen, wenn Beschlagnahmen von Patientenkarteikarten und Praxiscomputern erfolgen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist die Hilfe eines versierten Strafverteidigers als sinnvoll angezeigt, der über "Risiken und Nebenwirkungen" des weiteren Strafverfahrens informiert, diese vermeidet oder zumindest abmildert. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen bietet auch im Bereich des Arzt- und Medizinstraf-rechts professionelle Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe in jeder Lage des Verfahrens und interveniert frühzeitig im Ermittlungsverfahren, um insbesondere eine öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung zu vermeiden. |
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